Der wichtigste Grund für die Gründung einer Stiftung besteht meist darin, sein Vermögen oder einen Teil davon für wohltätige Zwecke zur Verfügung zu stellen.
Die Sparkasse Offenburg/Ortenau hat eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts gegründet. Zweck der Stiftung ist die Förderung des Gemeinwohls in der Region.
Die Stiftung ist so konzipiert, dass auch Sie als Kunde eine treuhändische (oder
unselbständige) Stiftung einrichten können.
Wir helfen Ihnen gerne, Ihre Ideen und Werte tragfähig umzusetzen, damit Ihre Stiftung einen nachhaltigen Beitrag zum Gemeinwohl und zur Gesellschaft leisten kann.