Hier sind Sie gut aufgehoben
Ganz nach Ihren Wünschen
Zahlen Sie Ihre Beiträge flexibel – zum Beispiel mit individuellen Zuzahlungen.
So flexibel wie Ihr Leben
Den Rentenbeginn können Sie ab dem 62. Lebensjahr selbst bestimmen.
Gut Geschützt
Ihr Vermögen ist gesetzlich gesichert – auch im Falle einer Arbeitslosigkeit oder Insolvenz.
So einfach ist es:
- Ihren Beitrag können Sie bis zu einem Höchstbetrag als Sonderausgabe steuerlich geltend machen.
- Für das Jahr 2020 können Sie 90 Prozent der Beiträge als abzugsfähige Sonderausgabe geltend machen, ab dem Jahr 2025 100 Prozent.
- Von Ihrer lebenslangen Rente müssen Sie im Jahr 2020 nur 80 Prozent versteuern.
Die Muster-Produktinformationsblätter nach § 7 Absatz 4 AltZertG finden Sie hier: www.sparkassenversicherung.de/gesetzliche-produktinformationen-altersvorsorge