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Soziale Medien
Überblick

Clever vor­gesorgt mit der BasisRente

Die BasisRente der SV SparkassenVersicherung lohnt sich für alle, die mit Hilfe des Staates eine Altersvorsorge aufbauen möchten.

  • Staatlich geförderte Rente für ein sorgenfreies Alter
  • Einzige staatliche Förderung für Selbst­ständige und freiberuflich Tätige
  • Für alle Angestellten eine sinnvolle Ergänzung zur gesetz­lichen Altersvorsorge
  • Erreichte Ansprüche bleiben bei Arbeits­losigkeit bzw. Insolvenz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen erhalten
  • Flexible Beitragszahlung und Auszahlung
  • Zwei Produktvarianten möglich: Indexgebunden oder klassisch
  • Flexibler Renten­beginn ab dem 62. Lebens­jahr
  • Aus­zahlung einer monat­lichen Rente auf Lebens­zeit
  • Zusätzliche Absicherung der Arbeitskraft möglich

Ihr Vertragspartner

Ihr nächster Schritt

Sie möchten sich beraten lassen, haben noch offene Fragen oder brauchen weitere Informationen: Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin.

Details

Produktvarianten der BasisRente

BasisRente IndexGarant

  • Rentenversicherung mit Renditechancen
  • Nutzt die Renditechancen durch die Indexbeteiligung - ohne Verlust Ihres vorhandenen Kapitals
  • Sicherheit und Renditechancen überzeugend verbinden
  • Fünf attraktive Indizes stehen zur Verfügung: Deka-MultiAktiv Global, Climate Objective Index, TrendPortfolio Index, EURO STOXX 50®, VolaIndexPerform®

Klassische BasisRente

  • Sichere Geld­anlage mit garan­tierter Ver­zinsung Ihrer Bei­träge während der gesamten Laufzeit
  • Über­schussbe­teiligungen erhöhen Ihre Renten­leistung
  • Lebenslange garantierte Rente
  • Zu­sätzliche Absicherung Ihrer Ehe­partnerin oder Ihres Ehe­partners sowie Ihrer Kinder möglich

Hier sind Sie gut aufgehoben

Ganz nach Ihren Wünschen

Zahlen Sie Ihre Beiträge flexibel – zum Bei­spiel mit individuellen Zu­zahlungen.

So flexibel wie Ihr Leben

Den Renten­beginn können Sie ab dem 62. Lebens­jahr selbst bestimmen.

Gut geschützt

Ihr Vermögen ist gesetzlich gesichert – auch im Falle einer Arbeits­losigkeit oder Insolvenz.

So einfach ist es

  • Ihren Beitrag können Sie bis zu einem Höchst­betrag als Sonder­ausgabe steuerlich geltend machen.
  • Ihren Beitrag können Sie zu 100 Prozent als Sonder­ausgabe steuer­lich geltend machen (evtl. Kürzung um Beitrag zur gesetz­lichen Renten­versicherung bzw. bei Beamtinnen und Beamten um einen fiktiven Beitrag).
  • Von Ihrer lebens­langen Rente müssen Sie im Jahr 2024 nur 83 Prozent ver­steuern.

Die Muster-Produktinformationsblätter nach § 7 Absatz 4 AltZertG finden Sie hier: www.sparkassenversicherung.de/gesetzliche-produktinformationen-altersvorsorge.

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